Ladungssicherung
Bewertung, Begutachtung und Einschätzung
transportrelevanter industrieller Versand- und Exportverpackungen hinsichtlich
der rechtlichen Grundlagen1) zur Verladung
und zur Ladungssicherung.
Jeder kennt die täglichen Warnungen im Verkehrsfunk vor
Gegenständen, die auf Autobahnen herumliegen. Auch Vollsperrungen nach Unfällen,
die durch ungesicherte bzw. unzureichend gesicherte Ladung passieren, sind keine
Seltenheit.
Ungesicherte Ladungen, ob innerhalb der
Transportverpackungen und / oder auf den Transport- bzw. Förderladeflächen
(LKW- Wechselbrücken), stellen immer ein erhebliches Risiko für den Fahrer und
für andere Verkehrsteilnehmen dar.
Ursachenermittlung und Abschätzung einer mangelhaften
beförderungssicheren Verladung im Zusammenhang mit der Transportverpackung.

Beförderungssichere Verladung: Der Absender hat das Gut so
zu verstauen bzw. zu befestigen, dass es im Rahmen einer normal verlaufenden
Beförderung, die zwangsläufig Erschütterungen und Stöße mit sich bringt, gegen
Verschieben, Umfallen und Herabfallen vom Fahrzeug geschützt ist.
Ursachenermittlung und Abschätzung einer mangelhaften
betriebssicheren Verladung im Zusammenhang mit der Transportverpackung.
Betriebssichere Verladung: Der Frachtführer hat dafür zu
sorgen, dass die Betriebssicherheit nicht leidet, der ordnungsgemäße Ablauf der
Fahrzeugfunktion nicht behindert wird, insbesondere einseitige Stauung,
kopflastige Ladung, Überschreitung der Lademaße und Gewichte vermieden werden.
Hinweis: 1) Auszug aus
Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO) und Handelsgesetzbuch § 412 HGB
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