Rudi Gehrlein - Sachverständiger für Transportverpackungen
 

Ladungssicherung

Bewertung, Begutachtung und Einschätzung transportrelevanter industrieller Versand- und Exportverpackungen hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen1)  zur Verladung und zur Ladungssicherung.

Jeder kennt die täglichen Warnungen im Verkehrsfunk vor Gegenständen, die auf Autobahnen herumliegen. Auch Vollsperrungen nach Unfällen, die durch ungesicherte bzw. unzureichend gesicherte Ladung passieren, sind keine Seltenheit.

Ungesicherte Ladungen, ob innerhalb der Transportverpackungen und / oder auf den Transport- bzw. Förderladeflächen  (LKW- Wechselbrücken), stellen immer ein erhebliches Risiko für den Fahrer und für andere Verkehrsteilnehmen dar.

Ursachenermittlung und Abschätzung einer mangelhaften beförderungssicheren Verladung im Zusammenhang mit der Transportverpackung.

Beförderungssichere Verladung: Der Absender hat das Gut so zu verstauen bzw. zu befestigen, dass es im Rahmen einer normal verlaufenden Beförderung, die zwangsläufig Erschütterungen und Stöße mit sich bringt, gegen Verschieben, Umfallen und Herabfallen vom Fahrzeug geschützt ist.

Ursachenermittlung und Abschätzung einer mangelhaften betriebssicheren Verladung im Zusammenhang mit der Transportverpackung.

Betriebssichere Verladung: Der Frachtführer hat dafür zu sorgen, dass die Betriebssicherheit nicht leidet, der ordnungsgemäße Ablauf der Fahrzeugfunktion nicht behindert wird, insbesondere einseitige Stauung, kopflastige Ladung, Überschreitung der Lademaße und Gewichte vermieden werden.


Hinweis: 1) Auszug aus Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO) und Handelsgesetzbuch § 412 HGB

 

 

Dipl. Ing. Rudi Gehrlein
ö.b.u.v. Sachverständiger für Transportverpackungen 
IHK München u. Oberbayern 
Portenstr. 19  ◊  81379 München